Die (öffentlich-rechtlichen) Feuerwehren Diebach am Haag, Lorbach und Vonhausen werden mit Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses am Ortseingang Diebach am Haag in Kürze zusammengelegt. Wir, die privatrechtlichen Feuerwehrvereine "Freiwillige Feuerwehr Büdingen - Diebach am Haag", "Freiwillige Feuerwehr Lorbach" und "Freiwillige Feuerwehr Büdingen - Vonhausen" wollen dieser Entwicklung mit einer Zusammenführung der drei Vereine zu einem gemeinsamen Förderverein zeitnah gerecht werden.
Wir nutzen diese Internetseite um unsere Mitglieder, die nicht an den Versammlungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können, über den Verfahrensablauf zu informieren. Weiterhin finden Sie hier auch die aktuellen Entwürfe, der zu beschließenden Dokumente, wie etwa die Satzungsneufassung und den Zusammenlegungsvertrag.
Wir laden Sie dazu ein, die Unterlagen vorab zu sichten. Die Dokumente stehen Ihnen in der jeweils aktuellen Fassung sowohl für die Informationsveranstaltung als auch für die darauffolgende Beschlussfassung auf der Zusammenlegungsversammlung zur Verfügung.
Es gibt viele Wege Vereine rechtlich korrekt zusammenzulegen. Wir haben uns nach ausführlicher rechtlicher Prüfung für eine Zusammenlegung mittels Einzelrechtsnachfolge entschieden.
Bei dieser Zusammenführung nutzt man einen Verein als rechtliche Basis, in unserem Fall nutzen wir den Verein "Freiwillige Feuerwehr Lorbach" als Basisverein. Die Restlichen zusammenzuführende Vereine treten dem Basisverein geschlossen bei.
In den Jahreshauptversammlungen des Jahres 2026 haben alle drei Vereine einstimmig die notwendigen Weichen gestellt: Während die Feuerwehr Lorbach die Voraussetzungen für die Aufnahme der neuen Mitglieder in ihre Satzung aufnahm, beschlossen die Feuerwehren Diebach am Haag und Vonhausen die entsprechenden Satzungsanpassungen für ihren geschlossenen Beitritt.
Auch die Übertragung der finanziellen Mittel ist rechtssicher geregelt: Durch eine entsprechende Anpassung der Vermögensanfallsklausel stellen die Vereine Diebach am Haag und Vonhausen sicher, dass ihr gesamtes Vereinsvermögen bei der Auflösung an den Basisverein Lorbach übertragen wird.
Nachdem alle drei Vereine der Zusammenlegung zugestimmt haben, erfolgt zunächst die Aufnahme der Mitglieder aus Diebach und Vonhausen in den Verein "Freiwillige Feuerwehr Lorbach". Im direkten Anschluss werden die Vereine Diebach und Vonhausen offiziell aufgelöst; hierbei tritt die vereinbarte Vermögensanfallsklausel in Kraft, durch die das gesamte Vereinsvermögen an den Verein Lorbach übergeht.
Damit sind sowohl die Mitglieder als auch die finanziellen Mittel im Basisverein gebündelt. Unmittelbar anschließend wird in der gemeinsamen Versammlung die Neufassung der Satzung beschlossen. Dieser Schritt markiert die Transformation des Vereins "Freiwillige Feuerwehr Lorbach" in den neuen "Förderverein Löschzug Herrnhaag".
Die Satzungsneufassung dient dabei nicht nur der Namensänderung, sondern modernisiert auch unsere rechtlichen Grundlagen. So erfolgt die Umwandlung in einen eingetragenen Verein (e.V.), die Anpassung des Vereinszwecks auf die zusammengelegte öffentlich-rechtliche Feuerwehr "Büdingen Süd" sowie die gezielte Erweiterung zur Förderung des Brandschutzes in allen drei Stadtteilen (Weitere Details hierzu können Sie der Satzungsneufassung entnehmen).
Den Abschluss dieses Prozesses bildet die Wahl eines neuen Vorstands, der gemäß der neuen Satzung die Geschicke unseres gemeinsamen Vereins leiten wird.
Dieses komplette Verfahren wird durch einen Vertrag zwischen den drei Feuerwehrvereinen - dem Zusammenlegungsvertrag gestützt. Mit diesem Vertrag bietet sich auch die Möglichkeit, weitere Vereinbarungen, welche zum Beispiel nicht in der Satzung aufgenommen werden können, zu treffen. Ein Beispiel für so einen Fall ist der Umgang mit Ehrenmitgliedern (Weitere Details hierzu können Sie dem Zusammenlegungsvertrag entnehmen).
Wir haben häufig gestellte Fragen mit den entsprechenden Erläuterungen aufgelistet, sehen Sie sich die Antworten an! Sollten Sie dennoch offene Fragen oder Anmerkungen haben, können sie gerne mit uns über das Kontaktformular oder in Person in Kontakt treten!
Mit der Gründung der Feuerwehr Büdingen Süd ändert sich unsere Struktur grundlegend. Drei separate Vereine für ein und denselben Zweck zu führen, ist administrativ kaum noch zu bewältigen und erschwert schnelle Entscheidungswege massiv. Aktuell verteilen wir unsere Ressourcen auf 3 Vereine mit 37 Vorstandsmitglieder, was die Arbeit bei steigenden Anforderungen eher hemmt als fördert, und all das nur um den gleichen Zweck zu erfüllen - das ist ineffizient und unnötig komplex. Die Gründung eines Dachvereins würde die genannten Personenzahlen nur noch erhöhen und die Struktur nur noch ineffizienter und komplexer werden lassen.
Die Zusammenlegung unserer drei Feuerwehrvereine ist die logische Konsequenz aus der Neuordnung unserer Einsatzabteilung zur Feuerwehr Büdingen Süd.
Eine Zusammenlegung ermöglicht uns eine effiziente Verwaltung, eine klare Verantwortungsstruktur und eine effektive Bündelung aller Mittel.
Lassen Sie uns das Modell unserer Aktiven übernehmen: Gemeinsam statt parallel, um unsere Feuerwehr als eine Einheit schlagkräftig und zukunftssicher zu unterstützen.
Jedes Mitglied hat eine Einladung zum Mitgliederinformationsabend erhalten. Diesen Termin können Sie im Interesse ihres Mitspracherechts gerne wahrnehmen.
Als Nächstes folgt die Zusammenlegungsversammlung, hier wollen wir gemeinsam die Zukunft unserer Vereine endgültig beschliessen.
Sollte die Zusammenlegung wie erwartet vollzogen werden, so werden die ehemaligen Vereinsmitglieder aus Diebach und Vonhausen ein neues SEPA-Lastschriftmandat kombiniert mit einer Bestätigung über den gemeinschaftlichen und geschlossenen Beitritt in den gemeinsamen Verein unterzeichenen müssen. Grund hierfür ist die Änderungen der "Vertragspartei", da die Vereine Diebach und Vonhausen aufgelöst wurden. Anschließend können wir wieder wie gewohnt unseren Vereinszweck erfüllen und mit dem neuen Vorstand und gemeinsamen Mitteln unsere Feuerwehr unterstützen!
Auf dem Mitgliederinformationsabend am 22.07.2026 möchten wir Ihnen noch einmal kurz den Ablauf der Zusammenlegung darstellen. Weiterhin stellen wir die Satzungsneufassung und den Zusammenlegungsvertrag kurz vor. Hier bietet sich die Möglichkeit zur Aussprache, zum Einholen von Mitgliedermeinungen, sowie der Raum für Fragen und Diskussionen.
Bisher war jeder Beschluss in allen drei Vereinen zur Zusammenlegung einstimmig, dieses starke Zeichen wollen wir beibehalten. Wir wollen Sie bestmöglich auf dem Laufenden halten und für alle Fragen zur Stelle sein. Nehmen Sie dieses Angebot gerne wahr und kommen Sie zum Informationsabend und bringen Ihre Meinung ein!
Die bevorstehende Zusammenlegungsversammlung markiert den feierlichen Abschluss unserer langjährigen Vorarbeit. Da die drei Vereine bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich eigenständig sind, führt jeder Verein zunächst eine eigene außerordentliche Mitgliederversammlung durch. Diese finden parallel am selben Ort, in getrennten Räumlichkeiten statt und bilden für die bisherigen Vorstands- und Vereinskonstellationen den historischen Abschluss.
Abschluss der Einzelvereine: In jeder Versammlung werden der Kassenprüfungsbericht vorgestellt und die Entlastung des Vorstandes beantragt.
Beschlussfassung zur Zusammenlegung: Es erfolgt der Antrag zur Annahme des Zusammenlegungsvertrags. Während der Verein Lorbach über die Aufnahme der Mitglieder aus Diebach und Vonhausen abstimmt, beschließen diese zeitgleich den geschlossenen Beitritt zum Verein Lorbach sowie die anschließende Auflösung ihrer jeweiligen Altvereine.
Der Vermögensanfall tritt in Kraft: Die Vereine Diebach und Vonhausen beschliessen Ihre Liquidation entsprechend Ihrer Satzung. Zur Absicherung der Liquidatoren wird ein Vertrag über die vorzeitige Vermögensauskehrung mit dem Lorbacher Verein geschlossen.
Zusammenführung: Mit der erfolgreichen Liquidation in Diebach und Vonhausen findet die räumliche Zusammenführung der drei Gruppen statt.
Konstituierung des neuen Vereins: Unter der Leitung des Lorbacher Vorstands findet nun die erste gemeinsame Versammlung statt. Zunächst erfolgt die Abstimmung über die Satzungsneufassung, inklusive der Umbenennung in "Förderverein Löschzug Herrnhaag".
Neuwahl: Nach Annahme der Satzung wird unter Vorbehalt der neuen Bestimmungen ein gemeinsamer Vorstand gewählt.
Mit diesen Beschlüssen ist der Zusammenlegungsvertrag erfüllt und der Zusammenschluss vollzogen. Der neue, gemeinsame Vorstand kann unmittelbar seine Arbeit aufnehmen, um die finale Eintragung ins Vereinsregister, die Zusammenführung der Vermögenswerte sowie das Tagesgeschäft des neuen Vereins in die Wege zu leiten.